Beschwerdemanagement oder Hinweisgeberschutz, für Unternehmen ab 50 Beschäftigte.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schreibt vor, dass Firmen ab 50 Beschäftigte bis zum 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle einrichten. Hierbei geht es dem Gesetzgeber aber nur darum Hinweise von Dritten (externe oder Beschäftigte) zu sammeln, die einen konkreten Verdacht nahe legen, dass in dem Unternehmen Rechtsverstöße vorhanden sind. Konkreter formuliert, gilt es für Meldungen von Verstößen gegen das EU-Recht und nationales Recht, insbesondere, wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen handelt, die die Gesundheit oder das Leben gefährden (im Gesetzestext des HinSchG wird das unter §3-5 näher ausgeführt).
Allgemeine Beschwerden oder Hinweise werden vom Gesetzt nicht erfasst und anonyme Meldungen müssen nicht berücksichtigt bzw. bearbeitet werden! Da der Hinweisgeberschutz sicherstellen soll, dass Personen, die entsprechende Meldungen machen, nicht strafrechtlich belangt werden können noch irgendwelche anderen Repressalien erleiden dürfen, könnte man annehmen das man keine anonyme Meldung benötigt, aber in der Praxis muss sich das noch bewahrheiten und der Sinn und Zweck dieses Gesetzes muss sich erst beweisen.
Wenn man den Hinweisgberschutz erweitern möchte, kann man auch direkt ein „Beschwerdemanagement“ einrichten, das wäre dann auch die interne Meldestelle aber hier können insbesondere die Beschäftigten auch andere Dinge melden, die ihnen im Unternehmen aufgefallen sind wie z.B. Mobbing, Ungerechtigkeiten jeglicher Art oder Wünsche, die sie an die Geschäftsleitung oder Vorgesetzte richten möchten…und das sollte dann auch anonym möglich sein. Natürlich unter der Prämisse, dass anonyme Beiträge ggf. nicht im Sinne des Melders bearbeitet werden können. Wir sind aber trotzdem der Ansicht, dass man, wenn man nachhaltig sein möchte, und das fordern auch die großen Automobilkonzerne über ihre Nachhaltigkeitsplattform (SAQ) von ihren Lieferanten, durchaus auch direkt ein vollumfassendes Beschwerdemanagement einrichten kann, weil das zum einen nicht mehr Aufwand ist und, die Praxis hat bisher gelehrt, dass die Beschäftigten in 80% der Unternehmen dieses Angebot nicht oder nur dürftig annehmen. Da ist es doch sehr fraglich, ob eine Meldestelle, die den Staat unterstützen soll, bezogen auf die Ermittlung von Straftaten, einen sinnvollen Beitrag leisten kann oder nur wieder eine zusätzliche Belastung für Unternehmen, vor allen KMU wird.
Lange Rede kurzer Sinn, wenn Sie noch Unterstützung bei dem Thema benötigen, dann helfen wir Ihnen gerne bei der Einrichtung oder der Umsetzung einer internen Meldestelle.