E-Mail
info(at)qmb-bergmann.de
Telefon
+49 (0) 22 06 / 86 43 86 0
Mobil
+49 (0) 176 / 45 89 49 10
Grundsätzlich ist das möglich, zu beachten ist dabei nur, dass ausschließlich die Beratung gefördert wird, nicht die Dienstleistung oder Schulungen ihres Personals. Also wenn sie die Umsetzung auf Basis der Beratung selber durchführen, wird das entsprechend den Vorgaben des BAFA, gefördert.
Um nachhaltig zu wirtschaften muss man sich als Unternehmen über einige Begrifflichkeiten und die positive Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung negativer, oder Förderungen von positiven Einflüssen machen. Dazu gehören u.a. Themen wie Qualität, Finanzen, Umwelt, Energie, Personal, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und nicht zuletzt die Einhaltung von Gesetzen und damit auch solche Begrifflichkeiten wie Menschenrechte, Korruption, Bestechung, Kinderarbeit, Mutterschutz und Wettbewerb.
Selber aufgestellte, individuelle Regeln zur Geschäftsethik und dem eigenen Verhalten (Code of Conduct) gegenüber seinen Stakeholdern (Interessenten, Kunden, Lieferanten und Personal) die man entsprechend darstellt und selber lebt, sollen dabei den Unternehmen helfen, diese Dinge im Prinzip besser umzusetzen, als das die geltenden Gesetzte vorgeben.
Ein sehr wichtiger Baustein innerhalb der Forderungen, sich als Unternehmen nachhaltig aufzustellen, ist auch die Nachhaltigkeit seiner Lieferanten zu prüfen und ggf. auch vorzugeben und einzufordern so wie das die Automobilkonzerne machen.
Sobald sie der Definition Arbeitgeber laut dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) entsprechen, also wenn sie den ersten Mitarbeiter in Ihrer Firma eingestellt haben, müssen sie die gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz, dem Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung beachten und aktiv umsetzen.